Ich gebe zu: Als ich die Meldung zum ersten Mal gelesen habe, hielt ich sie für eine PR-Nummer. Ein Nachmittagsformat, das seit Jahren läuft, wird mit KI aufgemöbelt — das klingt nach einer Schlagzeile für zwei Tage. Nach einem zweiten Blick finde ich den Vorgang tatsächlich bemerkenswert, aber aus einem anderen Grund als dem, den RTL selbst betont.
Was ist passiert?
RTL zeigt ab dem 7. September fünf Folgen von „Ulrich Wetzel – Das Strafgericht“. Das Besondere: Es sind keine neu gedrehten Episoden. Sie wurden aus bereits produzierten Folgen erzeugt — mit generativer KI, also Software, die Bild und Ton nicht nur bearbeitet, sondern neu erzeugt.
Verändert wurde dabei erheblich mehr als die Optik. Es gibt andere Darsteller, veränderte Handlungsstränge und abweichende Urteile. Aus einem Freispruch wird eine Verurteilung. Aus einer Mutter-Sohn-Beziehung wird ein Geschwisterpaar. In einer Folge wechselt sogar das Geschlecht einer Hauptfigur und dreht damit die Perspektive auf die ganze Geschichte.
Wie funktioniert so etwas technisch?
Nach Senderangaben kam ein mehrstufiges Verfahren zum Einsatz: Bildbearbeitung für die Gesichter und Szenen, Sprachsynthese für die Stimmen — also künstlich erzeugte Sprache — und Lippensynchronisation, damit die Mundbewegungen zu den neuen Texten passen.
Verantwortlich sind RTL Deutschland und die Produktionsfirma Constantin Entertainment. Beide betonen, alle Folgen seien redaktionell verantwortet und rechtlich geprüft worden.
Was wir davon halten
Wir bei Media Nord finden den offenen Umgang damit wichtiger als die Technik. Ein großer Sender hätte diese Folgen auch stillschweigend ausstrahlen können — im Nachmittagsprogramm wäre es vermutlich kaum jemandem aufgefallen. Stattdessen wird der KI-Einsatz zum Programmpunkt gemacht.
Ehrlich gesagt halte ich das für den klügeren Weg, und zwar aus Eigeninteresse der Branche. Vertrauen in bewegte Bilder ist eine Ressource, die man nur einmal verbrennen kann. Wer sie offen anspricht, behält die Deutungshoheit. Wer erwischt wird, verliert sie.
Was hat ein Betrieb aus der Region davon?
Mehr, als der Fernsehbezug vermuten lässt. Die eigentliche Nachricht steckt nicht im Programm, sondern in der Kostenrechnung.
Bislang war Videoproduktion für kleine Unternehmen eine Einmal-Investition: Ein Drehtag, ein Schnitt, ein fertiger Film. Wollte man ihn ändern — anderer Ansprechpartner, neues Produkt, andere Zielgruppe — begann alles von vorn. Genau diese Rechnung stellt der RTL-Fall infrage. Wenn sich vorhandenes Material neu zusammensetzen lässt, wird das Archiv vom Kostenposten zum Rohstoff.
Ein praktisches Beispiel: Ein Betrieb hat ein Schulungsvideo zur Arbeitssicherheit. Eine Vorschrift ändert sich. Statt neu zu drehen, wird die betroffene Passage angepasst. Oder ein Imagefilm, der für zwei Zielgruppen unterschiedlich betont wird — ohne zweiten Drehtag.
Und die Schattenseite?
Die gehört dazu, und wir wollen sie nicht kleinreden. Je selbstverständlicher sich Videomaterial verändern lässt, desto schwerer wird für Zuschauer erkennbar, was echt ist. Bei einer Gerichtsshow, in der ohnehin nachgespielt wird, ist das harmlos. Bei einer Aufnahme, die als Beleg dienen soll, ist es das nicht.
Für Unternehmen heißt das ganz praktisch: Wer KI in der eigenen Kommunikation einsetzt, sollte es kennzeichnen. Nicht, weil es irgendwo vorgeschrieben wäre, sondern weil das Nichtkennzeichnen irgendwann auffällt — und dann teurer wird als jede Produktion.
Häufige Fragen
Darf ich Mitarbeitende per KI in einem Video verändern?
Nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung. Das Recht am eigenen Bild gilt auch dann, wenn das Bild künstlich verändert wurde.
Brauche ich dafür teure Software?
Für einfache Anpassungen — Sprache, Untertitel, Schnittvarianten — reichen inzwischen Werkzeuge im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat. Der aufwendige Teil ist nicht die Technik, sondern die Frage, was man eigentlich erzählen will.
Muss ich KI-Inhalte kennzeichnen?
Je nach Einsatz greifen Vorgaben aus dem europäischen KI-Gesetz. Unabhängig davon empfehlen wir es grundsätzlich — aus Gründen der Glaubwürdigkeit.
Unser Tipp aus der Praxis: Schauen Sie einmal durch, was an Videomaterial im eigenen Haus herumliegt. In den meisten Betrieben ist das mehr, als man denkt — und es ist ab sofort mehr wert als früher.
Quellen
- https://www.heise.de/news/Auf-RTL-Per-KI-veraenderte-Folgen-von-Ulrich-Wetzel-Das-Strafgericht-im-TV-11440956.html
- https://www.t-online.de/unterhaltung/tv/id_101418160/-ulrich-wetzel-das-strafgericht-rtl-zeigt-ki-generierte-sendung.html
- https://www.presseportal.de/pm/72183/6344785
- https://www.digitalfernsehen.de/news/inhalte/fernsehen/rtl-kuendigt-fuenf-ki-folgen-von-das-strafgericht-an-1187757
- https://www.fernsehserien.de/news/ulrich-wetzel-das-strafgericht-ki-generierte-folgen-in-kommender-woche
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