Wir bei Media Nord erstellen selbst regelmäßig Bilder mit KI – für Blogartikel, Social Media, Kundenprojekte. Deshalb hat uns diese Meldung diese Woche besonders interessiert: Ein großer Rechtsstreit rund um KI-Bilder geht in eine spannende Runde. Und die Frage dahinter betrifft jeden, der KI fürs Marketing nutzt: Wem gehört eigentlich, was die KI da malt?
Worum geht es?
Midjourney ist einer der bekanntesten KI-Bildgeneratoren – man tippt eine Beschreibung ein und bekommt ein fertiges Bild. Das Problem: Damit ließen sich auch geschützte Figuren erzeugen, etwa die Minions von Universal, Figuren aus „Der König der Löwen“ von Disney oder Superman von Warner Bros. Genau deshalb haben die drei Studios Midjourney im vergangenen Jahr verklagt. Der Vorwurf: massenhafte Urheberrechtsverletzung.
Der überraschende Gegenzug
Jetzt dreht Midjourney den Spieß um. Das Unternehmen fordert vor Gericht, dass die Studios offenlegen, wie sie selbst KI einsetzen – von Trainingsdaten bis zu internen Präsentationen. Die Argumentation, verkürzt: „Das machen doch alle“. Wenn sogar Hollywood hinter den Kulissen mit KI arbeitet, sei der eigene Einsatz kein Sonderfall. Juristisch nennt sich diese Verteidigung fair use und unclean hands – also grob: Wer selbst mit im Teich fischt, sollte andere nicht dafür verklagen.
Ein Richter hatte die Einsicht in die Studio-Unterlagen zunächst stark begrenzt. Midjourney will diese Grenze nun kippen. Die Studios wiederum sprechen von einem Ablenkungsmanöver.
Was heißt das für kleine und mittlere Unternehmen?
Ehrlich gesagt: Das Urteil kann richtungsweisend werden – und bis dahin gilt Vorsicht. Denn die Kernfrage betrifft nicht nur Konzerne, sondern jeden, der für Flyer, Website oder Instagram schnell ein KI-Bild erzeugt. Unser klarer Rat aus der Praxis:
- Finger weg von geschützten Figuren und Marken. Ein KI-Bild „im Stil von Micky Maus“ oder mit einem fremden Logo kann teuer werden – auch für einen kleinen Betrieb, der es nur „mal eben“ genutzt hat.
- Neutrale, eigene Motive sind unproblematisch. Ein stimmungsvolles Büro, eine abstrakte Grafik, ein Produktumfeld – solche Bilder sind der Normalfall und rechtlich unbedenklich.
- Prompts bewusst formulieren. Verzichten Sie in der Bildbeschreibung auf Namen von Promis, Marken oder bekannten Charakteren. So entsteht gar nicht erst etwas Geschütztes.
Unsere Einschätzung
Wir halten KI-Bilder für ein starkes, günstiges Werkzeug – gerade für kleine Marketingbudgets. Aber wie bei jedem Werkzeug kommt es darauf an, wofür man es benutzt. Solange Sie eigene, neutrale Motive erstellen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Kritisch wird es erst, wenn fremdes geistiges Eigentum nachgebaut wird. Der Fall Midjourney zeigt: Dieses Feld wird gerade erst rechtlich sortiert.
Unser Tipp: Legen Sie im Betrieb eine einfache Faustregel fest – „Keine echten Marken, keine bekannten Figuren in KI-Bildern“. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, egal wie das Gericht am Ende entscheidet. Wir beobachten den Ausgang für Sie.
Quellen
- https://t3n.de/news/im-rechtsstreit-mit-disney-und-universal-midjourney-fordert-offenlegung-von-ki-nutzung-1751248/
- https://variety.com/2026/film/news/midjourney-studios-ai-copyright-discovery-1236800902/
- https://techcrunch.com/2026/07/04/midjourney-wants-hollywood-studios-to-reveal-the-details-of-their-ai-usage/
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