Wir bei Media Nord verfolgen den Streit um Metas Kamerabrillen seit Wochen, weil er eine Frage berührt, die früher oder später in jedem Betrieb mit Publikumsverkehr aufschlägt: Darf jemand mit einer Brille durch meinen Laden laufen, die filmt, ohne dass es jemand merkt?

Wer sagt hier was?

Auf der einen Seite steht Thomas Fuchs, der Hamburgische Datenschutzbeauftragte. Er ist in Deutschland aufsichtsrechtlich für Meta zuständig, seine Behörde hat die Ray-Ban-Brillen von Meta ausführlich getestet. Sein Befund: Die Geräte sind von gewöhnlichen Brillen kaum zu unterscheiden, ermöglichen aber unbemerkte Foto- und Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit. Damit fallen sie für ihn unter eine Regel, die viele nicht auf dem Schirm haben — als Alltagsgegenstände getarnte Aufnahmegeräte sind in Deutschland verboten, und zwar samt Besitz und Verkauf. Ein vollständiges Verkaufsverbot hielt Fuchs ausdrücklich für möglich.

Auf der anderen Seite steht die Bundesnetzagentur, die ein solches Verbot tatsächlich aussprechen müsste. Sie hat geprüft und Mitte August entschieden: kein Anlass zum Einschreiten. Ihr Maßstab ist die Erkennbarkeit — können unbeteiligte Dritte merken, dass aufgenommen wird? Bei den geprüften Modellen sieht die Behörde das durch die eingebaute LED als erfüllt an. Ein formelles Verfahren läuft nicht, die Marktbeobachtung geht weiter.

Ist die Sache damit erledigt?

Nein. Die Organisation HateAid hat Strafanzeige gegen Meta, Ray-Ban, Oakley und mehrere Händler eingereicht — mit derselben Argumentation wie Fuchs: getarnte Aufnahmegeräte. Und die Datenschutzaufsicht in Hamburg verhängt bereits Bußgelder bei Verstößen. Es gibt also keine Entwarnung, sondern zwei Behörden mit zwei Maßstäben und ein Verfahren, das offen ist.

Was wir davon halten

Ehrlich gesagt halte ich die Position der Bundesnetzagentur für technisch nachvollziehbar und praktisch schwach. Ja, es gibt eine LED. Aber wer schon einmal in einem lauten Café oder auf einer Baustelle gestanden hat, weiß, wie viel ein kleines Lämpchen am Brillenrand in der Realität wert ist. Die Erkennbarkeit existiert dann auf dem Papier, nicht im Moment der Aufnahme. Gleichzeitig finde ich ein pauschales Verkaufsverbot für ein Massenprodukt eine harte Keule — der ehrlichere Weg wäre eine deutlich sichtbarere Aufnahmeanzeige, die man nicht überblicken kann.

Was heißt das für einen Betrieb?

Hier wird es konkret, und zwar unabhängig davon, wie der Streit ausgeht. Drei Punkte, die wir Kunden in der Region raten:

  • Eigener Einsatz: Kamerabrillen für Dokumentation, Schulungen oder Baustellenfotos sind verlockend — und riskant. Sie filmen dabei fast immer Menschen mit, die nicht gefragt wurden. Nutzen Sie erkennbare Geräte, ein Handy oder eine Kamera mit sichtbarem Aufnahmezustand.
  • Mitarbeiter: Wenn Beschäftigte solche Brillen privat tragen und damit im Betrieb aufnehmen, ist das kein Privatvergnügen, sondern Ihr Problem. Eine kurze, klare Regelung im Betrieb — und bei Betriebsrat gemeinsam abgestimmt — erspart später Ärger.
  • Kunden und Besucher: Ein Hausrecht haben Sie ohnehin. Wer in seinen Räumen keine Aufnahmen möchte, kann das per Hinweis regeln, genau wie beim Fotografieren.

Muss ich jetzt etwas tun?

Sofortmaßnahmen braucht niemand. Sinnvoll ist eine Zeile in der internen Regelung zum Umgang mit Aufnahmegeräten — die haben ohnehin die meisten Betriebe nie geschrieben.

Und wenn ein Verbot doch kommt?

Dann würde es die Geräte betreffen, nicht Ihre Nutzung von KI. Die spannende Entwicklung bei diesen Brillen ist die Sprachsteuerung mit KI-Assistent — die bleibt auch dann interessant, wenn die Kamera irgendwann anders aussehen muss.

Unser Fazit: Die Technik ist da, die Regeln hinken hinterher, und die beiden zuständigen Behörden sind sich nicht einig. In so einer Lage ist Zurückhaltung im eigenen Betrieb keine Ängstlichkeit, sondern schlicht die günstigere Variante.

Quellen


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