Wir bei Media Nord bekommen in letzter Zeit oft die gleiche Frage gestellt: „Muss ich eigentlich dazuschreiben, wenn ich etwas mit KI erstellt habe?" Bisher war die Antwort ein Schulterzucken. Ab August 2026 ändert sich das – dann greifen neue Regeln aus dem EU AI Act, dem KI-Gesetz der Europäischen Union. Höchste Zeit also, das mal in Ruhe und ohne Juristendeutsch zu erklären.
Was ist der AI Act – und was ändert sich?
Der AI Act ist das erste große KI-Gesetz der EU. Ein Teil davon betrifft die Transparenz: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit künstlicher Intelligenz zu tun haben. Konkret geht es um zwei Situationen: Wenn jemand mit einem Chatbot schreibt, und wenn täuschend echte KI-Bilder, -Videos oder -Töne (sogenannte Deepfakes) im Umlauf sind. Beides soll künftig erkennbar gekennzeichnet werden.
Muss jetzt wirklich alles ein „KI-Etikett" bekommen?
Nein – und das ist uns wichtig, weil hier viel Verunsicherung herrscht. Der AI Act verlangt keine pauschale Kennzeichnung für alles, was irgendwie mit KI in Berührung kam. Ein aktueller Leitfaden der EU-Kommission stellt zum Beispiel klar: Eine reine Rechtschreibkorrektur, sprachliches Glätten oder automatisches Korrekturlesen lösen die Kennzeichnungspflicht nicht aus. Gekennzeichnet werden muss vor allem dort, wo Menschen mit KI-Systemen interagieren oder wo realistische KI-Medien für echt gehalten werden könnten.
Was wir davon halten
Ehrlich gesagt begrüßen wir diese Richtung. Vertrauen ist im Kundenkontakt das A und O – und nichts beschädigt Vertrauen so schnell wie das Gefühl, getäuscht worden zu sein. Unser Standpunkt: Wer offen sagt „hier hilft ein KI-Assistent", wirkt nicht schwächer, sondern souveräner. Transparenz ist aus unserer Sicht kein lästiger Zwang, sondern ein Verkaufsargument.
Was heißt das für kleine und mittlere Unternehmen?
Ganz praktisch sollten Sie sich diese Fragen stellen:
- Chatbot auf der Webseite? Dann sollte klar erkennbar sein, dass hier eine KI antwortet – kein Mensch.
- Werbevideos oder Bilder mit KI erzeugt? Bei täuschend echten Inhalten ist ein Hinweis nötig.
- Automatisch erstellte Texte, die die Öffentlichkeit informieren? Auch hier kann eine Kennzeichnung fällig werden.
Die Fristen: Neue Systeme müssen ab dem 2. August 2026 die Regeln einhalten, bereits eingesetzte Systeme haben eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026. Und die Strafen sind kein Pappenstiel – bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Für die meisten KMU geht es aber weniger um die Höchststrafe als um sauberes, vertrauenswürdiges Arbeiten.
Häufige Fragen
Muss ich einen KI-geschriebenen Blogtext kennzeichnen?
Es kommt darauf an. Ein von Menschen geprüfter und redaktionell verantworteter Text ist etwas anderes als ein rein automatisch erzeugter Text ohne menschliche Kontrolle. Im Zweifel lieber transparent hinweisen – wir tun das übrigens selbst.
Gilt das auch für ganz kleine Betriebe?
Grundsätzlich ja, die Pflichten hängen an der Art der Nutzung, nicht an der Unternehmensgröße. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen reicht ein klarer, ehrlicher Hinweis.
Unser Tipp aus der Praxis: Machen Sie einmal eine kleine Bestandsaufnahme, wo in Ihrem Betrieb KI im Kundenkontakt steckt – und ergänzen Sie einen freundlichen Hinweis, wo nötig. Das ist schnell erledigt und schafft Vertrauen. Wir beobachten die Umsetzung weiter für euch.
Quellen
- https://www.heise.de/en/news/EU-guidelines-for-AI-labeling-requirements-effective-from-August-11371313.html
- https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content
- https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/digitalisierung-und-innovation/digitalisierung/transparenzpflichten-nach-der-ki-verordnung-7100068
Hinweis zur Transparenz: Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Inhalte können Fehler enthalten — für wichtige Entscheidungen bitte die verlinkten Originalquellen heranziehen.


