Es gibt Funktionen, bei denen wir beim Lesen kurz innehalten. „Computer History“ von OpenAI gehört dazu. Die ChatGPT-App für den Mac kann ab sofort protokollieren, was am Rechner passiert — und daraus ein durchsuchbares Gedächtnis bauen.

Was genau wird da erfasst?

Nach Angaben von OpenAI: Mausklicks, Tastatureingaben und jeder Wechsel zwischen Programmen. Daraus entsteht eine chronologische, durchsuchbare Übersicht — eine Art Tagebuch der Rechnernutzung. Bildschirminhalte und Ton werden ausdrücklich nicht aufgezeichnet.

Die Funktion ist von Haus aus ausgeschaltet und muss aktiv eingeschaltet werden. Sie setzt ein Pro-, Business- oder Enterprise-Abo voraus. Die Rohdaten löscht OpenAI nach 48 Stunden automatisch, erhalten bleibt die daraus gebaute Zusammenfassung. Und: Im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und in Großbritannien gibt es sie vorerst gar nicht.

Warum wir trotzdem darüber schreiben

Weil „vorerst nicht verfügbar“ erfahrungsgemäß „noch nicht verfügbar“ heißt. Und weil die Zeit bis dahin gut investiert ist, wenn man sie nutzt, um die Regeln im eigenen Haus zu klären.

Ehrlich gesagt halte ich die Beschreibung „es werden ja keine Bildschirminhalte gespeichert“ für beruhigender, als sie ist. Auf dem Rechner, der da mitprotokolliert, liegen Kundenvorgänge, Angebote, Krankmeldungen, Bewerbungen. Ein Protokoll der Bedienung sagt zwar nicht, was in einer Datei stand — aber sehr genau, wer wann welche Datei geöffnet und wie lange daran gearbeitet hat.

Der arbeitsrechtliche Punkt, den viele übersehen

Eine Protokollierung von Tastatureingaben und Programmwechseln auf einem Arbeitsplatzrechner ist in Deutschland kein reines Datenschutzthema. Sie berührt die Verhaltens- und Leistungskontrolle. Wo ein Betriebsrat existiert, ist das regelmäßig mitbestimmungspflichtig — Stichwort § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz.

Unser Tipp aus der Praxis: Diese Frage vor der Aktivierung klären, nicht danach. Nachträgliche Zustimmung zu einer bereits laufenden Protokollierung ist erfahrungsgemäß der unangenehmste Weg, den man wählen kann.

Was wir bei Media Nord empfehlen

Wir raten Betrieben zu drei einfachen Schritten, unabhängig davon, ob es um diese Funktion oder die nächste ähnliche geht:

  • Schreiben Sie auf, welche KI-Werkzeuge auf welchen Geräten laufen dürfen. Eine Seite reicht.
  • Legen Sie fest, wer neue Funktionen aktivieren darf — und wer nicht.
  • Prüfen Sie bei jeder neuen Funktion nur eine Frage: Was verlässt dabei das Haus, und wer könnte es lesen?

Häufige Fragen

Ist die Funktion in Deutschland nutzbar?

Derzeit nicht. OpenAI hat den Europäischen Wirtschaftsraum, die Schweiz und Großbritannien ausgenommen.

Kann ich sie einfach ausprobieren?

Auf einem privaten Gerät ohne Firmendaten: gerne. Auf einem Arbeitsplatzrechner: bitte erst nach Abstimmung.

Ist das dasselbe wie Microsofts Recall?

Verwandt, aber nicht identisch. Recall macht regelmäßig Bildschirmaufnahmen. „Computer History“ protokolliert nach Angaben von OpenAI nur die Bedienung.

Unser Fazit

Die Funktion ist nachvollziehbar gedacht — ein KI-Assistent, der weiß, woran man gestern gearbeitet hat, ist tatsächlich nützlich. Der Preis ist ein sehr detailliertes Bild des Arbeitsalltags. Wir bei Media Nord finden: Das kann man wollen. Man sollte es nur bewusst entscheiden, schriftlich festhalten und nicht durch einen Klick in den Einstellungen nebenbei passieren lassen.

Quellen


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Media-Nord.com UG Geschäftsführung
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